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Download Vermittlungsvereinbarung
Warum gibt es eine Vermittlungsvereinbarung?
Für die ordentliche Durchführung der Arbeitsvermittlung benötigen wir die Vermittlungsvereinbarung – diese enthält folgende Punkte:
- Wir erledigen für Sie die Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit/Jobcenter bezüglich Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.
- Wenn Sie keinen Vermittlungsgutschein bekommen, versuchen wir das Vermittlungshonorar über den Arbeitgeber zu beziehen.
- Unsere gesamte Arbeit ist dabei für Sie völlig kostenfrei.
- Eine Selbstzahlerschaft kommt nur in Ausnahmefällen und nach Absprache in Form einer Sondervereinbarung in Frage.
- Sollten noch Fragen entstehen, rufen Sie uns einfach an.
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0351-46449230
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